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Die Auswirkungen der neuen EU-Richtlinie zur Unternehmens- Nachhaltigkeitsberichterstattung

Laut einer Analyse von PwC Schweiz bedeutet die Verkündung der CSR-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive), dass Schweizer Unternehmen mit bedeutenden Geschäftstätigkeiten in der EU sich an die neuen europäischen Berichtsstandards halten müssen. Die schärferen Vorschriften werden sich wohl auf das gesamte wirtschaftliche Umfeld auswirken und auch jene Schweizer Unternehmen betreffen, die keine Tochtergesellschaften oder Niederlassungen im Ausland haben.


Genauer gesagt werden auch Unternehmen aus Drittländern, die in der EU einen Nettoumsatz von über 150 Millionen Euro erzielen und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU haben, ab dem Geschäftsjahr 2028 verpflichtet sein, einen Nachhaltigkeitsbericht vorzulegen. Dieser Bericht legt den Fokus auf ESG-Themen, das heisst, auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte. Schweizer KMU werden sowohl direkt als auch indirekt betroffen sein. Bis 2028 werden sie direkt in Bezug auf die Netto-Umsatzschwellen in der EU betroffen sein. Darüber hinaus werden Schweizer KMU in Kürze indirekt als Lieferanten von unter der Richtlinie fallenden Unternehmen betroffen sein, da sie ihren Geschäftspartnern Nachhaltigkeitsinformationen zur Verfügung stellen müssen.


PwC Schweiz weist darauf hin, dass der Bundesrat Ende 2022 den Wunsch geäussert hat, sich in Richtung einer international harmonisierten Nachhaltigkeitsberichterstattung zu bewegen. Gestützt auf einen Bericht (unten erwähnt), der untersucht, wie EU-Regulierungen, die von der Schweizer Regelung abweichen, die Schweizer Wirtschaft beeinflussen, sah der Bundesrat die Notwendigkeit, weiter zu gehen. Verschärfte Anforderungen in der EU werden sich auf die stark exportorientierte Schweizer Wirtschaft auswirken. Daher möchte der Bundesrat die schweizerische Regulierung ab dem Geschäftsjahr 2023 anpassen und plant, bis spätestens Juli 2024, ein Konsultationsverfahren einzuleiten.


Im Juli 2023 wurde der erste delegierte Rechtsakt angenommen, der den ersten Satz europäischer Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) einführt. Dieser richtet sich zunächst an große europäische Unternehmen, die bis 2025 entsprechende Berichte veröffentlichen müssen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie andere Firmen, die zunächst nicht von diesen Standards betroffen sind, sollten dennoch überlegen, Informationen zur Nachhaltigkeit offenzulegen. Grosse Unternehmen werden zunehmend Informationen dieser Art von ihren Lieferanten anfordern, wie z.B. Scope 3-Emissionen oder Aktivitäten im Einklang mit der EU-Taxonomie. Wenn sich Schweizer Firmen nur an den lockeren Schweizer Regeln orientieren, könnten sie im Wettbewerb benachteiligt sein. Aber wenn sie freiwillig mehr Daten über Umwelt, Soziales und Unternehmensführung veröffentlichen – so wie es internationale oder EU-Standards vorschreiben – können sie sich positiv abheben. Das würde auch dazu beitragen, dass die Firmen insgesamt stärker und widerstandsfähiger werden.


Überblick über europäische Regulierungen und Standards.

Detaillierte Analyse der von der EU vorgeschlagenen Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) und über die Berichterstattung von Informationen zur Nachhaltigkeit durch Unternehmen (CSRD,CSRS) sowie Beurteilung des Anpassungsbedarfs des Schweizer Rechts.


Laut einem Bericht des Bundesamtes für Justiz vom 25. November 2022 werden Schweizer KMUs nicht direkt von dem Vorschlag der Kommission bezüglich der Sorgfaltspflicht von Unternehmen (CSDDD) betroffen sein. Sie können jedoch indirekt betroffen sein, wenn sie in der Wertschöpfungskette tätig sind (insbesondere als Subunternehmer), und ihre Geschäftspartner könnten ihre Verpflichtungen auf sie übertragen. Sie müssten dann geeignete Massnahmen ergreifen, um sich beispielsweise an den Verhaltenskodex oder den Präventionsplan ihrer Geschäftspartner anzupassen. Die Richtlinie sieht daher praktische Unterstützung für KMU vor, um sie bei der Vorbereitung auf diese neuen Anforderungen zu unterstützen. Denn auf KMU könnten Kosten für externe Analysen zukommen, die im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsmassnahmen ihrer Geschäftspartner durchgeführt werden müssen. Gemäss Artikel 14 des CSDDD müssen die Mitgliedstaaten und die Kommission Unterstützungsmassnahmen für Unternehmen und Akteure einrichten, die indirekt von den Anforderungen betroffen sind. Die Vorgaben gelten für die gesamte globale Wertschöpfungskette. Nach den von der EU gelieferten Klarstellungen ist zu erwarten, dass die neue Richtlinie erhebliche administrative Lasten für die Subunternehmer von der betroffenen Unternehmen verursacht. Die Unterstützungsmassnahmen der EU werden hauptsächlich für die KMU der Mitgliedstaaten bestimmt sein. Dies könnte wettbewerbliche Nachteile für Schweizer Unternehmen zur Folge haben.

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